Abschiebehaft ohne Richterbeschluss ist verfassungswidrig
Die Verordnung einer Abschiebehaft ohne richterlichen Beschluss ist verfassungswidrig, das urteilte das Bundesverfassungsgericht in drei Fällen am Dienstag. Zuvor hatten drei aus Deutschland abgeschobene Personen eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihnen verordnete Abschiebehaft eingelegt.
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