Zitat Ich freue mich, heute wieder auf der Nürnberger Montagsdemo sprechen zu können. Mein heutiges Thema sind die Niedriglöhne in Werkstätten für behinderte Menschen.
In einer Werkstatt für behinderte Menschen verdient man durchschnittlich €220,00 pro Monat. Bei einer 38-Stunden-Woche führt das zu einem Stundenlohn von €1,46.
Dabei ist in Art. 23 der Menschenrechtscharta und der UN-BRK geregelt, dass jeder Mensch das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen hat. Das ist so zu verstehen, dass auch behinderte Menschen ein Recht auf eine gerechte Entlohnung haben.
Was ist der Grund für die Hungerlöhne in den Werkstätten?
Es ist hauptsächlich ein Problem der niedrigen Produktionserlöse der Werkstätten. Die Firmen, die Aufträge an die Werkstätten vergeben, zahlen so wenig dafür, dass den Insassen der Werkstätten nur Hungerlöhne aus den Produktionserlösen gezahlt werden können. Wie jedes Unternehmen ist auch die Werkstatt für behinderte Menschen ein soziales Gebilde bestehend aus abhängig Beschäftigten, die mithilfe von Kapital, das sich im Eigentum des Unternehmers befindet, Werte schaffen. Die Wertschöpfung ist dabei der von den Beschäftigten erarbeitete und verteilbare Wert, der dem Preis entspricht, den der Auftraggeber der Werkstätten für seine Waren bezahlt. Diese Produktionserlöse werden zu 70 Prozent an die Behinderten ausgezahlt, 30 Prozent darf der Unternehmer für Investitionen für sich behalten.
Natürlich haben die Auftraggeber der Werkstätten einen Anreiz, die Preise für die Leistungen der Werkstätten zu drücken (und sie tun dies auch), weil sie ihre Profite maximieren wollen. Das zeigt, dass die Beschäftigten der Werkstätten Opfer der Profitgier der Auftraggeber, für die sie arbeiten, sind. Dieses Preis- und Entgeltsystem hält sie unterhalb des Existenzminimums, so dass sie mit Sozialleistungen aufstocken müssen.
Was bedeutet das für die behinderten Beschäftigten?
Zunächst einmal sind die extrem niedrigen Löhne eine Entwürdigung und eine traumatische Erfahrung für viele behinderte Beschäftigte.
Niedriglöhne schaffen ein Machtgefälle zwischen dem Werkstattbetreiber und den behinderten Beschäftigten. Behinderte Beschäftigte sind gezwungen, zu den schlechten Arbeitsbedingungen zu arbeiten, weil sie keine Alternativen haben. Außerdem wird die bestehende soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, die Behinderte betrifft, verstärkt. Ferner können sich Menschen mit niedrigem Einkommen weniger an sozialen, kulturellen oder politischen Aktivitäten beteiligen. Dies verringert ihre Fähigkeit, gesellschaftliche Veränderungen aktiv mitzugestalten. Weiter führen geringe Löhne oft zu unsicherer Lebensführung, eingeschränktem Zugang zu Bildung, Gesundheit und sozialer Sicherheit. Oft müssen die menschlichen Bedürfnisse hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen.
Niedriglöhne sind daher Ausdruck struktureller und systematischer Unterdrückung.
Das führt zu der Frage ,,Was tun?"
Ein erster Schritt wäre die Einführung des Mindestlohns in den Werkstätten. Ein zweiter Schritt wäre die Gewährung des Rechts, sich gewerkschaftlich vertreten zu lassen inklusive des Rechts auf Abschluss von Tarifverträgen und des Streikrechts. Perspektivisch müssen wir aber das Profitsystem abschaffen zu Gunsten des echten Sozialismus, in dem Alte, Kranke und behinderte Menschen in das gesellschaftliche Leben einbezogen sind.
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