Verfassungsschutz NRW verweigert umfassende Auskunft - Bespitzelung von Mitgliedern des Zentralkomitee der MLPD
Am 27. Juni 2025 findet vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die öffentliche Verhandlung über die Klage von Gabi Fechtner, Monika Gärtner-Engel und Peter Weispfenning gegen den Verfassungsschutz NRW statt.
Hintergrund der Klage waren und sind mehr und mehr Hinweise, dass führende Genossen der MLPD von Geheimdiensten und Polizei umfassend bespitzelt und die Daten bei den Geheimdiensten gesammelt werden. So wird die Parteivorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner, durch Listung in der BKA-Datei ,,Politisch motivierte Straftäter-links" diffamiert und kriminalisiert – obwohl sie bis heute nie wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Stefan Engel wurde auf Veranlassung des Verfassungsschutzes für mindestens sechs Monate im gesamten Schengen-Raum zur ,,verdeckten Beobachtung" ausgeschrieben. Daher wurde umfassende Auskunft über sämtliche beim Verfassungsschutz NRW gespeicherte Daten und Akteneinsicht verlangt. Immerhin sieht selbst das Verfassungsschutzgesetz NRW ein Recht auf Auskunft vor.
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